Akutschäden
Akutschäden bezeichnet in der Medizin Schäden, die abrupt auftreten und typischerweise eine schnelle, begrenzte Zeitspanne betreffen. Im Unterschied zu chronischen Schäden entwickeln sie sich rasch und stehen oft im Zusammenhang mit einem akuten Ereignis oder einer akuten Belastung. Akutschäden können verschiedene Organsysteme betreffen und umfassen Verletzungen der Haut und Weichteile, Knochenverletzungen, sowie innere Organschäden wie Herzinfarkt, Schlaganfall, akutes Nierenversagen, Leberversagen, Lungenverletzungen oder Vergiftungen. Sie sind häufig von einer akuten Entzündungsreaktion begleitet.
Ursachen reichen von Unfällen und Sturzereignissen über operative oder medizinische Komplikationen bis hin zu akuten Erkrankungen
Die Behandlung richtet sich nach Ursache und Schwere der Schädigung. Zentrale Ziele sind die Stabilisierung von
Prognose und Verlauf variieren stark. Leichte Akutschäden heilen oft ohne Folgeschäden, schwerere oder mehrere Akutschäden können
Der Begriff wird in Fachgebieten unterschiedlich verwendet. In der Notfallmedizin oder Rechtsmedizin spricht man meist von