Aktienemission
Aktienemission bezeichnet die Ausgabe neuer Aktien durch eine Aktiengesellschaft, um frisches Kapital zu beschaffen. Sie dient der Finanzierung von Investitionen, Wachstum oder der Reduzierung von Fremdkapital. In der Regel erfolgt die Emission gegen Bareinlage; auch Sacheinlagen sind möglich. Häufig erhalten bestehende Aktionäre Bezugsrechte, um ihre Beteiligung zu sichern.
Es gibt verschiedene Emissionsformen. Bei der Barkapitalerhöhung werden neue Aktien gegen Zahlung von Geld geschaffen. Eine
Ablauf: Beschluss der Hauptversammlung über die Kapitalerhöhung, ggf. Satzungsänderung und Eintragung ins Handelsregister. Ausgabepreis wird festgelegt.
Wirkungen: Verwässerung der Anteile der Altaktionäre, wenn Bezugsrechte nicht vollständig genutzt werden oder ausgeschlossen sind. Vorteile:
Rechtlicher Rahmen: In Deutschland gilt das Aktiengesetz (AktG). Für Kapitalerhöhungen sind Hauptversammlungsbeschluss, ggf. Satzungsänderung und Eintragung