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Aktienemission

Aktienemission bezeichnet die Ausgabe neuer Aktien durch eine Aktiengesellschaft, um frisches Kapital zu beschaffen. Sie dient der Finanzierung von Investitionen, Wachstum oder der Reduzierung von Fremdkapital. In der Regel erfolgt die Emission gegen Bareinlage; auch Sacheinlagen sind möglich. Häufig erhalten bestehende Aktionäre Bezugsrechte, um ihre Beteiligung zu sichern.

Es gibt verschiedene Emissionsformen. Bei der Barkapitalerhöhung werden neue Aktien gegen Zahlung von Geld geschaffen. Eine

Ablauf: Beschluss der Hauptversammlung über die Kapitalerhöhung, ggf. Satzungsänderung und Eintragung ins Handelsregister. Ausgabepreis wird festgelegt.

Wirkungen: Verwässerung der Anteile der Altaktionäre, wenn Bezugsrechte nicht vollständig genutzt werden oder ausgeschlossen sind. Vorteile:

Rechtlicher Rahmen: In Deutschland gilt das Aktiengesetz (AktG). Für Kapitalerhöhungen sind Hauptversammlungsbeschluss, ggf. Satzungsänderung und Eintragung

Sachkapitalerhöhung
erfolgt
durch
Sacheinlagen.
Kapitalerhöhungen
können
durch
genehmigtes
Kapital
(Ermächtigung
des
Vorstands
innerhalb
eines
Rahmens)
oder
durch
bedingtes
Kapital
(zur
Gewährung
von
Optionen
oder
bestimmten
Bedingungen)
erfolgen.
Grundsätzlich
gilt
bei
öffentlichen
Emissionen
das
Bezugsrecht
der
Altaktionäre;
Privatplatzierungen
erfolgen
oft
ohne
Bezugsrecht.
Bezugsrechte
(sofern
vorhanden)
werden
angeboten;
Dauer
der
Bezugsfrist.
Öffentliche
Emissionen
unterliegen
in
der
Regel
einer
Prospektpflicht;
neue
Aktien
können
an
der
Börse
platziert
oder
privat
platziert
werden.
Bezugsrechte
können
gehandelt
werden.
Stärkung
der
Kapitalbasis,
bessere
Bilanz,
Finanzierung
von
Wachstum.
Kosten,
regulatorische
Anforderungen
und
Marktreaktionen
beeinflussen
den
Emissionspreis.
ins
Handelsregister
nötig.
Öffentliche
Emissionen
unterliegen
der
Prospektpflicht
gemäß
Wertpapierprospektgesetz
(WpPG)
und
Aufsicht
durch
BaFin;
privat
platzierte
Emissionen
unterliegen
anderen
Pflichten.
An
der
Börse
können
Bezugsrechte
gehandelt
werden.