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Wertpapierprospektgesetz

Wertpapierprospektgesetz (WpPG) ist das deutsche Gesetz, das die Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung von Wertpapierprospekten regelt. Es dient dem Anlegerschutz durch Transparenz und Vergleichbarkeit von Angeboten an die Öffentlichkeit und regelt zugleich die Zulassung von Wertpapieren zum Handel auf regulierten Märkten in Deutschland.

Das WpPG setzt die EU-Prospektlinie um, insbesondere die Richtlinie 2003/71/EG (Prospekt-Richtlinie) und wird durch die EU-Prospektverordnung

Inhaltsanforderungen: Ein Prospekt muss wesentliche Informationen enthalten, darunter Risikofaktoren, Informationen über Emittenten, Geschäftsbericht und Finanzdaten, Verwendungszweck

Ausnahmen: Das Gesetz sieht Ausnahmen von der Prospektpflicht vor, etwa für Angebote an qualifizierte oder professionelle

Durchsetzung und Haftung: Verstöße gegen das WpPG können zivil- und ordnungsrechtliche Folgen haben, einschließlich Schadensersatzansprüchen und

Verhältnis zu anderem Recht: Das WpPG arbeitet eng mit dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und der EU-Prospektverordnung zusammen.

2017/1129
ergänzt.
Geltungsbereich:
Es
gilt
für
Angebote
an
die
Öffentlichkeit
in
Deutschland
sowie
für
die
Zulassung
von
Wertpapieren
zum
Handel
auf
regulierten
Märkten
oder
MTF.
Die
BaFin
bzw.
die
zuständige
nationale
Aufsichtsbehörde
prüft
bzw.
genehmigt
den
Prospekt
vor
dessen
Veröffentlichung.
der
Mittel,
Details
zu
den
Wertpapieren
und
eine
zusammenfassende
Kurzbeschreibung.
Der
Prospekt
muss
in
der
Regel
vor
der
Veröffentlichung
genehmigt
werden
und
eine
klare,
verständliche
Gliederung
aufweisen.
Anleger,
private
Platzierungen
oder
bestimmte
Kleinangebote
bis
zu
definierten
Schwellenwerten.
In
solchen
Fällen
kann
die
Veröffentlichungspflicht
durch
andere
EU-Regeln
ersetzt
werden.
Bußgeldern.
Die
BaFin
überwacht
die
Einhaltung,
unterstützt
die
Aufklärung
von
Sachverhalten
und
kann
Maßnahmen
anordnen.