Bezugsfrist
Bezugsfrist bezeichnet im Aktienrecht die festgelegte Frist, innerhalb derer bestehende Aktionäre ihr Bezugsrecht ausüben können, um bei einer Kapitalerhöhung neue Aktien zu zeichnen. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung der Kapitalmaßnahme oder dem Zugang der Bezugsrechtsunterlagen und endet mit dem im Emissionsangebot genannten Stichtag. Während der Bezugsfrist können Bezugsrechte teilweise auch an der Börse gehandelt werden.
Zweck der Bezugsfrist ist der Schutz der Altaktionäre vor Verwässerung ihrer Anteile. Durch die Bezugsrechte sollen
Ablauf und Praxis: Bei einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten steht in der Regel ein Bezugsverhältnis fest, etwa
Bezug zum Markt: Bezugsrechte können während der Bezugsfrist oder in einem separaten Handelsteil an Börsen gehandelt