Ablösbarkeit
Ablösbarkeit beschreibt im deutschen Recht die Möglichkeit, eine Verbindlichkeit, ein Recht oder einen Teil eines Vertrags durch eine andere Leistung oder durch den Austausch mit einer Gegenleistung zu erfüllen oder aufzulösen. Der Begriff leitet sich vom Verb „ablösen“ ab, was so viel bedeutet wie „entkommen“ oder „nach einer Gegenleistung absichern“. In der Praxis bedeutet Ablösbarkeit häufig, dass eine Forderung oder ein Pfad mithilfe einer Gegenleistung, meist einer Geldzahlung oder einer treuhänderischen Zahlung, abgelöst werden kann, sodass der Schuldner keine weitere Leistung zu leisten hat.
Der Rechtsgrund für die Ablösbarkeit findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 423 Abs. 1 BGB). Dort steht,
In Werkverträgen oder unternehmerischen Lieferverträgen wird die Ablösbarkeit oft mit speziellen Klauseln geregelt, die es etwa
Ablösbarkeit ist damit ein wichtiges Instrument der Vertragsfreiheit, das beiden Parteien vertragliche Flexibilität bietet, Konflikte zu