Abfallverkehr
Abfallverkehr bezeichnet die Bewegung von Abfällen von ihrem Entstehungsort zu weiteren Handhabungs- oder Recyclinganlagen, darüber hinaus zu Endentsorgungseinrichtungen oder an Verwertungsstätten. Der Begriff umfasst sowohl die Transportwege als auch die organisatorischen Abläufe, die notwendig sind, um Abfälle sicher und gesetzeskonform zu bewegen. In Deutschland regelt die Abfallverordnung (AV) zusammen mit der Bundesanstalt für Materialwirtschaft, Anlagentechnik und Bauwesen (BAM) die zu beachtenden Qualitätsstandards, Fahrzeuganpassungen und Sicherheitsvorschriften.
Für den Abfalltransport bestimmen erste die Herkunftsstandorte – Haushalte, Industrieanlagen, Baustellen oder öffentliche Anlagen – welche Abfallarten in
Wichtige regulatorische Punkte sind die Einhaltung der Versiegelungen, die Vermeidung von Kreuzkontaminationen sowie die Unterzeichnung von
Effizienter Abfallverkehr trägt zur Ressourcenschonung bei, indem er Transportwege verkürzt, sicherstellt, dass wiederverwertbare Materialien nicht unnötig