Überschussbeteiligung
Überschussbeteiligung bezeichnet in der Versicherungswirtschaft die Beteiligung von Versicherungsnehmerinnen und -nehmern am Überschuss eines Versicherers. Der Überschuss entsteht aus den Jahreserträgen der Gesellschaft, die nach Abzug von Kosten, Risikoprämien, Schaden- und sonstigen Aufwendungen verbleiben. Die Überschussbeteiligung ist damit ein zusätzlicher, nicht garantierter Bestandteil der Rendite einer Versicherungspolice.
Anwendungsbereiche und Bedeutung
Die Überschussbeteiligung ist vor allem charakteristisch für Lebens- und Rentenversicherungen mit Gewinnbeteiligung. Sie kann auch in
Jährlich ermittelt der Versicherer den Jahresüberschuss. Aus diesem Überschuss werden Anteile an die Versicherten verteilt, gemäß
Die Überschussbeteiligung ist vertraglich geregelt und unterliegt den aufsichtsrechtlichen Vorgaben sowie Transparenzanforderungen der Versicherungsaufsicht. Versicherer müssen
Historisch gesehen ist sie ein wesentliches Merkmal von mit Gewinnbeteiligung ausgestatteten Policen, wodurch Versicherte vom Geschäftserfolg