Übergangsböden
Übergangsböden bezeichnet in der Bau- und Immobilienbranche die Flächen, die sich zwischen zwei Vollböden befinden. Sie sind oft ungerade in der Höhe und dienen dazu, unterschiedliche Funktionsbereiche miteinander zu verbinden oder Treppenhäuser und Aufbauten zu schaffen, ohne dass ein ganzer zusätzlicher Vollboden erforderlich ist. Typische Anwendungsgebiete sind Dachgauben, Schlafräume in Dachgeschossen, Mietwohnungen mit variierenden Raumhöhen oder Logenbereiche in Sportstätten.
In Deutschland haben Übergangsböden rechtlich besondere Regelungen. Sie gelten gemäß der DIN 277 als denkmalgeschützte Böden,
An vielen europäischen Wohnanlagen finden sich sogenannte "Hobbyschlafräume", die lediglich über einen schrägen Übergangsboden erreichbar sind.
Trotz der geringen Baukosten haben Übergangsböden bei Anwendern einen hohen kulturellen Wert. Viele Architekten nutzen sie