Überbrückungshilfe
Die Überbrückungshilfe ist ein Förderprogramm der deutschen Bundesregierung, das im Verlauf der COVID-19-Pandemie eingerichtet wurde, um Unternehmen und anderen wirtschaftlich betroffenen Akteuren zu helfen, fixe Kosten zu decken und so Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Die Abwicklung erfolgte durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Zielgruppe waren kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler und bestimmte Einrichtungen, die von den Pandemie-Einschränkungen betroffen waren; Voraussetzung war ein erheblicher Umsatzrückgang gegenüber dem Referenzzeitraum; die Kosten mussten Fixkosten darstellen, die weiterbestehen, auch wenn der Umsatz sinkt. Die Förderung gliederte sich in mehrere Phasen: Überbrückungshilfe I, II und III, die jeweils neue Regeln brachten.
Umfang: Die Hilfen deckten einen Anteil der erstattungsfähigen Fixkosten, die nicht durch andere Hilfen abgedeckt oder
Antrag: Anträge wurden online über das BAFA-Portal gestellt; notwendige Unterlagen umfassen Umsatzentwicklung, Nachweise über Fixkosten, betriebliche
Auswirkungen: Die Maßnahme entlastete viele Unternehmen, insbesondere aus Handel, Gastronomie, Kultur- und Veranstaltungssektor; Kritik betonte die