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Überbrückungshilfe

Die Überbrückungshilfe ist ein Förderprogramm der deutschen Bundesregierung, das im Verlauf der COVID-19-Pandemie eingerichtet wurde, um Unternehmen und anderen wirtschaftlich betroffenen Akteuren zu helfen, fixe Kosten zu decken und so Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Die Abwicklung erfolgte durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Zielgruppe waren kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler und bestimmte Einrichtungen, die von den Pandemie-Einschränkungen betroffen waren; Voraussetzung war ein erheblicher Umsatzrückgang gegenüber dem Referenzzeitraum; die Kosten mussten Fixkosten darstellen, die weiterbestehen, auch wenn der Umsatz sinkt. Die Förderung gliederte sich in mehrere Phasen: Überbrückungshilfe I, II und III, die jeweils neue Regeln brachten.

Umfang: Die Hilfen deckten einen Anteil der erstattungsfähigen Fixkosten, die nicht durch andere Hilfen abgedeckt oder

Antrag: Anträge wurden online über das BAFA-Portal gestellt; notwendige Unterlagen umfassen Umsatzentwicklung, Nachweise über Fixkosten, betriebliche

Auswirkungen: Die Maßnahme entlastete viele Unternehmen, insbesondere aus Handel, Gastronomie, Kultur- und Veranstaltungssektor; Kritik betonte die

durch
Erlöse
gedeckt
waren;
zugänglich
waren
Kosten
wie
Miete,
Betriebs-
und
Nebenkosten,
Versicherungen,
Zins-
und
Leasingkosten,
in
einigen
Phasen
auch
Marketing-
oder
weitere
laufende
Kosten.
Der
Zuschuss
war
zeitlich
befristet
auf
Monate
der
jeweiligen
Förderphase
und
war
je
Unternehmen
begrenzt.
Daten.
Komplexität
der
Anträge
und
Verzögerungen;
mit
dem
Verlauf
der
Pandemie
wurden
weitere
Hilfen
eingeführt.