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weitergabe

Weitergabe bezeichnet den Prozess des Weitergebens oder Übermittelns von etwas von einer Person, Sache oder Instanz zu einer anderen. Der Begriff wird in unterschiedlichen Kontexten verwendet, etwa im Hinblick auf Wissen, Daten, Güter oder Rechte.

Etymologisch leitet sich das Wort vom Verb "weitergeben" ab, zusammengesetzt aus "weiter" (fortlaufend, erneut) und "geben"

Im Bereich der Information und Bildung bedeutet Weitergabe das Verbreiten oder Vermitteln von Wissen, Informationen oder

In der Datenverarbeitung und dem Datenschutz bezeichnet Weitergabe die Offenlegung personenbezogener Daten an Dritte oder an

Wirtschaftlich kann Weitergabe die Übertragung von Rechten oder Vermögenswerten bedeuten, etwa durch Verkauf, Lizenzierung oder Abtretung.

In der Biologie oder Medizin kann Weitergabe auch die Übertragung von Eigenschaften, Merkmalen oder Erregern von

Siehe auch: Übermittlung, Weiterverbreitung, Vererbung.

(überlassen,
schenken).
Erfahrungen
an
andere
Personen,
Gruppen
oder
Organisationen.
Beispiele
sind
Unterricht,
Publikationen
oder
interne
Kommunikation
in
Unternehmen.
andere
Stellen.
Rechtliche
Grundlagen,
Einwilligung
und
Zweckbindung
bestimmen,
wann
und
wie
Daten
weitergegeben
werden
dürfen.
In
der
Europäischen
Union
regeln
Datenschutzgesetze
die
zulässige
Weitergabe,
oft
im
Spannungsverhältnis
zu
Transparenzpflichten.
Auch
Erb-
oder
Vermietungsprozesse
betreffen
die
Weitergabe
von
Eigentum
oder
Nutzungsrechten.
einer
Entität
auf
eine
andere
bezeichnen,
etwa
Vererbung
oder
Übertragung
von
Erregern.