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verfassungsorgane

Verfassungsorgane sind die zentralen Verfassungsstellen des deutschen Staates, durch deren Tätigkeit die Staatsgewalt aus der Verfassungsordnung heraus ausgeübt wird. Sie beruhen auf dem Grundgesetz und sind in ihrer Verantwortung und Arbeitsweise durch die Gewaltenteilung sowie durch verfassungsrechtliche Kontrolle gebunden.

Zu den wichtigsten bundesstaatlichen Verfassungsorganen gehören der Bundestag, der Bundesrat, die Bundesregierung, der Bundespräsident und das

Der Bundestag ist das zentrale gesetzgebende Organ des Bundes. Er wählt den Bundeskanzler, kontrolliert die Regierung,

Die Bundesregierung, bestehend aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern, führt die Gesetze aus, setzt politische Richtlinien

Der Bundespräsident ist Oberhaupt des Staates und hat vor allem repräsentative Aufgaben. Er unterschreibt Gesetze, ernennt

Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste unabhängige Gericht zur Wahrung der Verfassung. Es prüft Gesetze auf Verfassungsmäßigkeit,

Auf Ebene der Länder existieren vergleichbare Verfassungsorgane (Landtag, Landesregierung, Landespräsident bzw. -ministerpräsident, Landesverfassungsgericht), die das föderale

Bundesverfassungsgericht.
Diese
Organe
bilden
die
Kernstruktur
der
bundesweiten
Staatsorganisation.
beschließt
Gesetze
und
hat
Einfluss
auf
Haushalt
und
politische
Richtlinien.
Der
Bundesrat
ist
die
Vertretung
der
Länder
auf
Bundesebene;
er
wirkt
bei
vielen
Rechtssetzungsverfahren
mit,
insbesondere
bei
Gesetzen,
die
die
Länder
betreffen,
und
besitzt
in
bestimmten
Fällen
ein
Vetorecht
oder
ein
Mitwirkungsrecht.
und
verwaltet
die
Bundeseinrichtungen.
Sie
ist
dem
Bundestag
gegenüber
verantwortlichkeit
und
ihrer
Arbeit
unterliegt
die
volle
Rechts-
und
Verfassungskontrolle.
und
entlässt
Minister
auf
Vorschlag
der
Bundesregierung
und
kann
in
bestimmten
Verfassungsfragen
verfassungsrechtliche
Prüfungen
anstoßen
oder
in
Ausnahmefällen
politische
Richtungsentscheidungen
abgeben.
klärt
Rechtsstreitigkeiten
zwischen
Bund
und
Ländern
und
schützt
Grundrechte
durch
Verfassungsbeschwerden.
System
ergänzen.