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tatbestandsmäßige

Tatbestandsmäßige ist ein engl. Begriffseinfluss in der deutschen Rechtswissenschaft, der beschreibt, dass eine Handlung den im Strafgesetz festgelegten Tatbestand erfüllt. Der Tatbestand umfasst die objektiven Merkmale einer Straftat (Tathandlung, Erfolg, Kausalität) sowie, soweit vorgesehen, den subjektiven Tatbestand (Vorsatz, Fahrlässigkeit). Wird eine Handlung als tatbestandsmäßig bezeichnet, entspricht sie den im Gesetz beschriebenen Bestandteilen des Straftatbestands.

Bedeutung und Einsatzgebiet: Die Prüfung der Tatbestandsmäßigkeit erfolgt in der Regel vor der Prüfung der Rechtswidrigkeit

Beispiele: Im Diebstahl verlangt der Tatbestand die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mit dem Willen zur

Zusammenfassung: Tatbestandsmäßigkeit bezeichnet die Übereinstimmung einer konkreten Handlung mit den gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen. Sie ist eine notwendige,

und
der
Schuld.
Sie
bestimmt,
ob
eine
strafbare
Handlung
überhaupt
vorliegt.
Ist
der
Tatbestand
erfüllt,
spricht
man
von
tatbestandsmäßiger
Handlung;
ist
er
nicht
erfüllt,
kann
es
keine
Strafbarkeit
geben,
unabhängig
davon,
ob
die
Rechtswidrigkeit
oder
Schuld
gegeben
wäre.
Die
Tatbestandsmäßigkeit
kann
sich
auch
auf
untergeordnete
oder
spezialisierte
Tatbestände
beziehen,
einschließlich
solcher,
die
unter
bestimmten
Voraussetzungen
durch
Unterlassen
oder
durch
besondere
Umstände
verwirklicht
werden.
dauerhaften
Eigentumsaufgabe.
Erfüllt
eine
Handlung
diese
Merkmale,
gilt
sie
als
tatbestandsmäßig;
fehlt
der
erforderliche
Wille
oder
die
Wegnahme,
liegt
kein
tatbestandsmäßiger
Diebstahl
vor.
In
anderen
Fällen
kann
eine
Handlung
tatbestandsmäßig
sein,
aber
durch
Rechtswidrigkeits-
oder
Schuldmerkmale
ausgeschlossen
bleiben
(z.
B.
Notwehr;
gerechtfertigte
Handlungen).
aber
nicht
hinreichende
Voraussetzung
für
Strafbarkeit,
da
Rechtswidrigkeit
und
Schuld
weitere
Konsequenzen
begründen.