tatbestandsmäßige
Tatbestandsmäßige ist ein engl. Begriffseinfluss in der deutschen Rechtswissenschaft, der beschreibt, dass eine Handlung den im Strafgesetz festgelegten Tatbestand erfüllt. Der Tatbestand umfasst die objektiven Merkmale einer Straftat (Tathandlung, Erfolg, Kausalität) sowie, soweit vorgesehen, den subjektiven Tatbestand (Vorsatz, Fahrlässigkeit). Wird eine Handlung als tatbestandsmäßig bezeichnet, entspricht sie den im Gesetz beschriebenen Bestandteilen des Straftatbestands.
Bedeutung und Einsatzgebiet: Die Prüfung der Tatbestandsmäßigkeit erfolgt in der Regel vor der Prüfung der Rechtswidrigkeit
Beispiele: Im Diebstahl verlangt der Tatbestand die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mit dem Willen zur
Zusammenfassung: Tatbestandsmäßigkeit bezeichnet die Übereinstimmung einer konkreten Handlung mit den gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen. Sie ist eine notwendige,