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strafrechtliches

Strafrechtliches ist ein aus Strafrecht abgeleitetes Adjektiv. Es wird in der deutschen Sprache verwendet, um Sachverhalte, Regeln oder Verfahren zu kennzeichnen, die dem Strafrecht zuzuordnen sind. Das Termini ist kein eigenständiges Rechtsgebiet, sondern ein sprachlicher Hinweis auf den Bezug zu Strafrecht.

Im Rechts systemen der deutschsprachigen Länder umfasst das Strafrecht die Festlegung von Straftatbeständen, die Bestimmung der

Wesentliche Rechtsquellen sind in Deutschland das Strafgesetzbuch (StGB) für das materielle Strafrecht und die Strafprozessordnung (StPO)

Siehe auch: Strafrecht, Strafprozessordnung, Strafbarkeit, Strafanzeige.

Strafbarkeit
einschließlich
Tatbestand,
Rechtswidrigkeit
und
Schuld
sowie
die
Sanktionen.
Das
Adjektiv
wird
daher
in
Formulierungen
wie
strafrechtliche
Vorschriften,
strafrechtliche
Folgen
oder
strafrechtliches
Verfahren
genutzt,
um
zu
signalisieren,
dass
es
um
Inhalte
aus
dem
Strafrecht
geht.
Es
kann
zudem
verwendet
werden,
um
die
strafrechtliche
Relevanz
bestimmter
Tatsachen
in
anderen
Rechtsgebieten,
etwa
im
Zivil-
oder
Verwaltungsrecht,
zu
beschreiben.
für
das
Strafverfahren.
Überblicksweise
bestehen
ähnliche
Strukturen
auch
in
Österreich
(StGB,
StPO)
und
in
der
Schweiz
(StGB,
StPO).
Die
Bezeichnung
strafrechtliches
dient
damit
überwiegend
der
sprachlichen
Einordnung
und
Priorisierung,
nicht
der
Darstellung
eines
eigenständigen
Rechtszweigs.