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selbstständiger

Selbstständiger ist ein Nomen im Deutschen für eine Person, die eigenständig arbeitet und kein Angestelltenverhältnis hat. Die männliche Form lautet Selbstständiger; die weibliche Form Selbstständige. Der Begriff umfasst verschiedene Formen der wirtschaftlichen Tätigkeit, von Ein-Personen-Unternehmen bis zu Berufsträgern, die eine eigene Praxis oder ein eigenes Geschäft führen.

Es gibt zwei Hauptformen der Selbstständigkeit: Freiberufliche Selbstständige (Freiberufler) und gewerbliche Selbstständige (Gewerbetreibende). Freiberufler üben Tätigkeiten

Registrierung, Abgaben und Buchführung erfolgen in der Regel über das Finanzamt. Selbstständige beantragen eine Steuernummer, ggf.

Sozialversicherung und Absicherung: Selbstständige sind häufig nicht automatisch in der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert. Sie schließen eigenständig

Der Status als Selbstständiger kann sich auf rechtliche Haftung, Finanzierung, Versicherungspflichten und berufliche Anerkennung auswirken.

aus,
die
typischerweise
wissenschaftlich,
künstlerisch
oder
schriftstellerisch
geprägt
sind,
und
benötigen
in
der
Regel
kein
Gewerbe.
Gewerbetreibende
betreiben
dagegen
Handels-,
Handwerks-
oder
ähnliche
gewerbliche
Tätigkeiten
und
müssen
in
der
Regel
ein
Gewerbe
beim
zuständigen
Gewerbeamt
anmelden.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
und
melden
Gewinne
bzw.
Verluste
per
Einkommensteuererklärung.
Kleine
Selbstständige
nutzen
oft
eine
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
(EÜR);
größere
Unternehmen
oder
bestimmte
Rechtsformen
erstellen
Bilanz.
Je
nach
Tätigkeit
können
Gewerbesteuer,
Umsatzsteuer
und
Sozialabgaben
anfallen
oder
freiwillig
vereinbart
werden.
Krankenversicherung
und
ggf.
Rentenversicherung
ab
oder
sind
über
spezielle
Modelle
(z.
B.
Künstlersozialkasse)
abgesichert.
In
vielen
Ländern
gelten
ähnliche
Begriffe,
aber
national
unterschiedliche
Regelungen
in
Bezug
auf
Anmeldung,
Steuern
und
Sozialversicherung.