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Freiberufliche

Freiberufliche Tätigkeiten, oder Freie Berufe, bezeichnen im deutschen Recht eine Gruppe selbständiger Erwerbstätigkeiten, die primär auf fachlicher Qualifikation und eigenverantwortlichem Handeln basieren. Typische Bereiche sind Wissenschaft, Kunst, Lehre, Beratung und bestimmte beratende Tätigkeiten. Im Gegensatz zu gewerblich tätigen Unternehmern arbeiten Freiberufler häufig ohne Handelsbetriebsstruktur, mit direkter Verantwortlichkeit für ihre Leistungen.

Rechtlicher Rahmen: Freie Berufe sind in der Regel im Einkommensteuergesetz (§ 18 EStG) definiert. Freiberufler üben ihre

Praxis und Abrechnung: Die Vergütung erfolgt oft projektbezogen und auf Honorarbasis. Die Gewinnermittlung erfolgt in der

Abgrenzung: Gewerblich tätige Unternehmer betreiben Handels- oder Produktionsbetriebe und melden ein Gewerbe an. Die klare Abgrenzung

Tätigkeit
eigenverantwortlich,
fachlich
unabhängig
und
mit
persönlicher
Verantwortung
aus.
Sie
unterliegen
meist
nicht
der
Gewerbesteuer
und
benötigen
hierfür
kein
Gewerbeamt,
müssen
sich
aber
beim
Finanzamt
melden,
um
eine
Steuernummer
zu
erhalten.
Von
der
Kammerseite
stehen
viele
Berufe
unter
berufsständischer
Aufsicht
(z.
B.
Rechtsanwälte,
Ärzte,
Steuerberater,
Architekten).
Regel
mittels
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
(EÜR).
Die
Umsatzsteuerpflicht
hängt
von
Umsatzhöhe
und
Tätigkeit
ab;
Freiberufler
können
die
Kleinunternehmerregelung
nach
§
19
UStG
nutzen,
sofern
Umsatzgrenzen
nicht
überschritten
werden.
Zur
Absicherung
zählen
Kranken-
und
Pflegeversicherung;
in
bestimmten
Berufsgruppen
besteht
gegebenenfalls
Zugang
zur
Künstlersozialkasse
(KSK)
oder
zu
berufsständischen
Versorgungseinrichtungen.
zu
Freien
Berufen
kann
rechtlich
relevant
sein,
etwa
für
Steuern,
Sozialversicherung,
Haftung
und
Berufsrecht.