Freiberufliche
Freiberufliche Tätigkeiten, oder Freie Berufe, bezeichnen im deutschen Recht eine Gruppe selbständiger Erwerbstätigkeiten, die primär auf fachlicher Qualifikation und eigenverantwortlichem Handeln basieren. Typische Bereiche sind Wissenschaft, Kunst, Lehre, Beratung und bestimmte beratende Tätigkeiten. Im Gegensatz zu gewerblich tätigen Unternehmern arbeiten Freiberufler häufig ohne Handelsbetriebsstruktur, mit direkter Verantwortlichkeit für ihre Leistungen.
Rechtlicher Rahmen: Freie Berufe sind in der Regel im Einkommensteuergesetz (§ 18 EStG) definiert. Freiberufler üben ihre
Praxis und Abrechnung: Die Vergütung erfolgt oft projektbezogen und auf Honorarbasis. Die Gewinnermittlung erfolgt in der
Abgrenzung: Gewerblich tätige Unternehmer betreiben Handels- oder Produktionsbetriebe und melden ein Gewerbe an. Die klare Abgrenzung