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recyclingfähige

Recyclingfähige Materialien, Bauteile oder Produkte bezeichnen solche Bestandteile, deren Fraktionen durch vorhandene Recyclingströme wiedergewonnen und in neue Produkte zurückgeführt werden können. Der Begriff wird im Deutschen in der Abfallwirtschaft, beim Produktdesign sowie in der Kennzeichnung von Verpackungen verwendet, um die technische Verwertbarkeit eines Materials oder Systems zu kennzeichnen. Er drückt Potenzial aus und keine Garantie, dass in jedem Fall eine Wiederverwertung erfolgt.

Für die Beurteilung der Recyclingfähigkeit sind Faktoren wie Zusammensetzung, Trennbarkeit der Bauteile, Kompatibilität mit bestehenden Recyclingprozessen,

Regulatorisch wird Recyclingfähigkeit in Europäischen Richtlinien betont, z.B. in der Abfallrahmenrichtlinie und der Verpackungsverordnung, die Ziele

Der Begriff steht stets unter dem Vorbehalt der technischen Weiterentwicklung: Was heute recyclingfähig ist, kann sich

Kontamination
und
Materialkombinationen
relevant.
Monomaterialien,
lösbare
Verbindungen,
frei
von
problematischen
Beschichtungen
oder
Mehrschichtverpackungen
erhöhen
die
Recyclingfähigkeit.
Mischungen
aus
Kunststoffen,
Metallen,
Verbundstoffen,
Klebstoffen
oder
Farben
können
die
Verwertung
erschweren
oder
ausschließen.
Wirtschaftlichkeit,
Verfügbarkeit
von
Sortier-
und
Verarbeitungsinfrastruktur
beeinflussen
ebenfalls
die
tatsächliche
Recycelbarkeit.
und
Anforderungen
an
Rezyklierbarkeit
festlegen;
Kennzeichnung
und
Bewertungen
können
in
nationalen
Rechtsvorschriften
oder
freiwilligen
Normen
erfolgen.
mit
neuen
Verfahren
oder
besserer
Infrastruktur
ändern.
In
der
Praxis
bedeutet
dies
oft,
dass
Unternehmen
Design
für
Recycling
berücksichtigen
und
Transparenz
bezüglich
der
Verwertbarkeit
schaffen,
etwa
durch
Recyclingkennzeichnungen.