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naturschutzrechtliche

Naturschutzrechtliche bezieht sich auf die Rechtsvorschriften und -grundlagen, die dem Schutz von Natur, Tier- und Pflanzenarten, Lebensräumen sowie Landschaften dienen. Es handelt sich um einen eigenständigen Rechtsbereich, der Normen zur Bewahrung biologischer Vielfalt, zum Schutz von schützenswerten Arten und Biotopen sowie zur Steuerung menschlicher Nutzungen der Natur umfasst.

In Deutschland bildet das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) die zentrale Rechtsgrundlage auf Bundesebene. Ergänzend gelten Landesnaturschutzgesetze (Landsnaturschutzgesetze), die

Wesentlicher Gegenstand naturschutzrechtlicher Regelungen ist der Schutz von wild lebenden Pflanzen und Tieren, von Lebensräumen, Biotopen,

In der Praxis begegnet man dem Begriff naturschutzrechtliche Prüfung, naturschutzrechtliche Anforderungen oder naturschutzrechtliche Genehmigungen im Zusammenhang

regionale
Besonderheiten
berücksichtigen.
Auf
europäischer
Ebene
beeinflussen
die
Vogelschutzrichtlinie
und
die
FFH-Richtlinie
(Fauna-Flora-Habitat)
die
naturschutzrechtlichen
Anforderungen;
deren
Vorgaben
werden
durch
nationales
Recht
umgesetzt,
etwa
durch
Ausweisungen
von
Naturschutzgebieten,
FFH-Gebieten
und
durch
Schutzbestimmungen
für
Arten
und
Lebensräume.
Landschaftsteilen
sowie
von
Schutzgebieten.
Dazu
gehören
Verbotstatbestände
(z.
B.
Zerstörung,
Verletzung
oder
Störung
schützer
Arten),
Verpflichtungen
zur
Pflege
von
Schutzgebieten,
und
die
Regelung
von
Nutzungs-
bzw.
Eingriffen
in
Natur
und
Landschaft.
Instrumente
sind
Genehmigungen
beziehungsweise
Erlaubnisse
für
Eingriffe,
Ausgleichs-
und
Ersatzmaßnahmen
sowie
Managementpläne.
Umweltverträglichkeitsprüfungen
(UVP)
können
Teil
des
naturschutzrechtlichen
Verfahrens
sein,
besonders
bei
größeren
Vorhaben.
mit
Bau-,
Infrastruktur-
oder
Flächennutzungsprojekten.
Ziel
ist
eine
rechtskonforme,
biodiversitätsfreundliche
Gestaltung
und
Nutzung
der
natürlichen
Umwelt.