kartelbedingen
Kartellbedingen bezeichnet vertragliche Klauseln oder Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern, die darauf abzielen, den Wettbewerb zu beschränken oder koordinierte Geschäftspraktiken zu erleichtern. Solche Bestimmungen können in Branchenabreden, Vertriebs- oder Einkaufsverträgen sowie in Kooperations- oder Branchenverbänden auftreten.
Zu den häufigsten kartellbedingten Praktiken gehören Preisabsprachen, Auftragsverteilung (z. B. Gebiets- oder Kundenzuteilung), Absprache über Mengen
Rechtlich gelten Kartellbedingen in den meisten Rechtsordnungen als wettbewerbswidrig. Auf EU-Ebene verbietet Artikel 101 des Vertrags
Durchsetzung erfolgt durch Wettbewerbshüter, Aufsichtsbehörden und in vielen Rechtsordnungen auch durch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche Geschädigter. Strafen, Bußgelder,