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flugfähig

Flugfähig ist ein Adjektiv der deutschen Sprache und bezeichnet den Zustand oder die Fähigkeit eines Objekts, zu fliegen. Im Luftfahrtkontext wird der Begriff häufig verwendet, um auszudrücken, dass ein Fluggerät theoretisch und praktisch in der Lage ist, kontrolliert zu starten, zu fliegen und sicher zu landen. Objekte wie Flugzeuge, Hubschrauber, Flugtaxis, Drohnen oder Gleitschirme können als flugfähig gelten, sofern sie den Anforderungen entsprechen.

Die Flugfähigkeit hängt von mehreren Faktoren ab: strukturelle Integrität, funktionsfähige Triebwerke oder Antriebe, funktionierende Bordelektronik und

Im Rechts- und Verwaltungsbereich spricht man von Lufttüchtigkeit bzw. der Betriebserlaubnis eines Fluggeräts. Ein Fluggerät gilt

Die Flugfähigkeit kann vorübergehend eingeschränkt oder nach Unfällen, Defekten oder nach Wartungsarbeiten zeitweise aufgehoben sein, bis

Der Begriff kommt aus der Kombination von fliegen und fähig und wird sowohl im technischen Alltag als

Fluginstrumente,
sichere
Treibstoffversorgung,
korrekte
Beladung
und
Ausbalancierung
sowie
gültige
Zulassungen
und
Wartungsnachweise.
In
der
Praxis
wird
die
Flugfähigkeit
oft
durch
regelmäßige
Inspektionen,
Prüfungen
und
Zertifizierungen
sichergestellt.
als
flugfähig,
wenn
es
die
lufttüchtigkeitsrelevanten
Anforderungen
erfüllt
und
eine
gültige
Erlaubnis
zum
Flugbetrieb
besitzt.
Andernfalls
kann
es
als
flugunfähig
eingestuft,
provisorisch
abgestellt
oder
einer
Reparatur
unterzogen
werden.
die
entsprechenden
Arbeiten
abgeschlossen
und
erneut
geprüft
wurden.
Danach
wird
die
Flugfähigkeit
erneut
bestätigt.
auch
in
der
Fachsprache
verwendet.
Synonyme
sind
lufttüchtig
oder
flugtauglich,
wobei
letztere
Bezüge
meist
enger
auf
den
taktischen
Einsatz
zulässiger
Fluggeräte
verweisen.