exmatrikulation
Exmatrikulation bezeichnet in Hochschulrecht der deutschsprachigen Länder die formale Deregistrierung eines Studierenden aus der Studierendenverwaltung einer Universität oder Hochschule. Sie beendet den Studierendenstatus und die typischerweise damit verbundenen Rechte und Pflichten, wie das Studium selbst oder den Anspruch auf studentische Services; sie ist das Gegenstück zur Immatrikulation.
Gründe und Formen: Exmatrikulation kann freiwillig erfolgen, zum Beispiel nach Abschluss eines Studiums, bei Wechsel auf
Verfahren: In der Praxis erfolgt die Exmatrikulation durch eine formelle Mitteilung an die Hochschulverwaltung, oft in
Folgen: Der Studierende verliert den Status als Studierender und damit verbundene Zugänge zu Bibliothek, Campus-E-Mail, Lernplattformen
Hinweis: Zu einzelnen Hochschulen können Ausschlüsse, Fristen und Kategorien variieren, weshalb zur konkreten Exmatrikulation die jeweiligen