Home

Hochschulverwaltung

Hochschulverwaltung bezeichnet die Gesamtheit der organisatorischen, rechtlichen und administrativen Aufgaben, die an einer Hochschule zur Sicherstellung von Lehre, Forschung und Service erbracht werden. Sie ist in der Regel in zentrale und dezentrale Einheiten gegliedert. Zu den zentralen Einrichtungen zählen das Präsidium bzw. der Rektor, das Kanzlei‑ oder Rektoratsamt sowie die Abteilungen für Finanzen, Personal, Internationales und Studierendenangelegenheiten. Dezentrale Strukturen können Fakultäts­verwaltungen, Fachbereichs­büros und Service­zentren umfassen, die spezifische Aufgaben für ihre jeweiligen Fachbereiche übernehmen.

Die Kernaufgaben der Hochschulverwaltung umfassen die Haushaltsplanung und -kontrolle, die Beschaffung von Finanzmitteln, die Verwaltung von

In Deutschland ist die Hochschulverwaltung durch das Hochschulrahmengesetz und länderspezifische Hochschulgesetze geregelt. Diese Rechtsgrundlagen legen Zuständigkeiten,

Personalangelegenheiten
einschließlich
Einstellung,
Befristung
und
Weiterbildung,
sowie
die
Organisation
von
Prüfungs-
und
Studienangelegenheiten.
Darüber
hinaus
ist
sie
für
die
Einhaltung
gesetzlicher
Vorschriften,
die
Qualitätssicherung,
das
Controlling
von
Forschungsprojekten
und
die
Kooperation
mit
übergeordneten
Behörden
und
externen
Partnern
verantwortlich.
Mitbestimmungsrechte
von
Studierenden
und
Beschäftigten
sowie
Berichtspflichten
fest.
Die
fortschreitende
Digitalisierung
wirkt
sich
zunehmend
auf
Verwaltungsprozesse
aus,
wobei
Campus‑Management‑Systeme
und
elektronische
Lernplattformen
die
Effizienz
und
Transparenz
von
Verwaltungsabläufen
verbessern
sollen.