Hochschulverwaltung
Hochschulverwaltung bezeichnet die Gesamtheit der organisatorischen, rechtlichen und administrativen Aufgaben, die an einer Hochschule zur Sicherstellung von Lehre, Forschung und Service erbracht werden. Sie ist in der Regel in zentrale und dezentrale Einheiten gegliedert. Zu den zentralen Einrichtungen zählen das Präsidium bzw. der Rektor, das Kanzlei‑ oder Rektoratsamt sowie die Abteilungen für Finanzen, Personal, Internationales und Studierendenangelegenheiten. Dezentrale Strukturen können Fakultätsverwaltungen, Fachbereichsbüros und Servicezentren umfassen, die spezifische Aufgaben für ihre jeweiligen Fachbereiche übernehmen.
Die Kernaufgaben der Hochschulverwaltung umfassen die Haushaltsplanung und -kontrolle, die Beschaffung von Finanzmitteln, die Verwaltung von
In Deutschland ist die Hochschulverwaltung durch das Hochschulrahmengesetz und länderspezifische Hochschulgesetze geregelt. Diese Rechtsgrundlagen legen Zuständigkeiten,