erschließbar
Erschließbar ist ein Begriff aus der Bau- und Immobilienwirtschaft, der ein Grundstück, eine Fläche oder einen Ressourcenstandort beschreibt, der durch Erschließung zugänglich gemacht oder nutzbar gemacht werden kann. Dabei bezieht es sich auf die Bereitstellung von Infrastruktur wie Straßenanschluss, öffentlicher Verkehrsanbindung, Versorgungseinrichtungen (Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Telekommunikation) sowie ggf. Grün- und Entwässerungssysteme. Im Gegensatz zu erschlossen bedeutet erschließbar, dass noch Investitionen, Planungen oder Genehmigungen erforderlich sind, um die Fläche baulich nutzen zu können.
Die Erschließbarkeit wird durch Bauleitpläne, Flächennutzung, Bebauungspläne und Rechtsvorschriften bestimmt. Sie kann durch Hindernisse eingeschränkt sein,
Wirtschaftlich relevant sind Erschließungskosten, die der Entwickler oder Eigentümer trägt, sowie potenzielle Beiträge an die Gemeinde