aufgabenträger
Aufgabenträger bezeichnet in Organisationen und im öffentlichen Verwaltungskontext die Person oder die Organisationseinheit, die mit der Ausführung einer vorgegebenen Aufgabe betraut ist. Der Begriff hebt die Verantwortlichkeit für Planung, Umsetzung, Dokumentation und Berichterstattung hervor. Er steht dem Aufgabengeber gegenüber, der den Auftrag erteilt, sowie often dem Auftragsempfänger, der den Auftrag erfüllt.
Zu den typischen Aufgaben des Aufgabenträgers gehören die sachgerechte Durchführung der Aktivität, die Einhaltung gesetzlicher und
Der Kontext, in dem Aufgabenträger eingesetzt wird, reicht von der öffentlichen Verwaltung über staatliche und kommunale
Aufgabenträger lässt sich oft mit ähnlichen Begriffen wie Verantwortlicher oder Zuständiger verbinden, wird aber differenziert durch
Beispiele sind eine Bauaufsichtsbehörde als Aufgabenträger für Baugenehmigungen oder eine kommunale Finanzverwaltung als Aufgabenträger für Haushaltsführung.