arbeitsnehmerseitige
Arbeitsnehmerseitige ist ein adjektivischer Begriff aus dem deutschen Arbeits- und Sozialrecht, der Dinge, Forderungen oder Perspektiven beschreibt, die von der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stammen oder sich auf deren Interessen beziehen. Im Gegensatz dazu steht regelmäßig arbeitgeberseitig für die Perspektive oder Ansprüche der Arbeitgeberseite. Der Begriff wird oft in Verbindung mit Substantiven verwendet, etwa der Arbeitnehmerseite, Forderungen oder Interessen.
Typische Verwendung erfolgt als vorangestelltes Attribut, z. B. arbeitsnehmerseitige Forderungen, arbeitsnehmerseitige Interessen oder arbeitsnehmerseitige Perspektive. Auch
In der Praxis tritt der Ausdruck vor allem in Tarifverhandlungen, Betriebsverträgen, Gerichtsentscheidungen und Fachdiskussionen auf. Er
Hinweise zur Einordnung: Der Begriff ist neutral beschreibend und neutral bewertet, nicht automatisch konfliktträchtig. Er verweist