arbeitgeberseitig
Arbeitgeberseitig bezeichnet etwas, das vom Arbeitgeber ausgeht oder von der Arbeitgeberseite stammt. Es handelt sich um eine Festlegung, Maßnahme, Genehmigung oder Pflicht, die dem Arbeitgeber obliegt bzw. auf dem Handeln des Arbeitgebers basiert. Das Wort ist in juristischen, wirtschaftlichen und vertraglichen Texten gängig und dient der präzisen Zuordnung der Verantwortlichkeiten.
Verwendung im Praxisbeispiel: "Arbeitgeberseitig angekündigte Einschränkungen treten ab dem nächsten Monat in Kraft." "Eine arbeitgeberseitige Zustimmung
Abgrenzung: Dem gegenüber steht "arbeitnehmerseitig", also Handlungen oder Pflichten, die vom Arbeitnehmer ausgehen, sowie Formulierungen wie
Kontexte: Arbeitsrecht, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Compliance, Arbeitszeiterfassung, Datenschutz.
Sprachliche Hinweise: In formellen Texten bevorzugt, kommt das Wort gelegentlich auch in Berichten, Pressemitteilungen oder Vertragsdokumenten
Regionale Verbreitung: Vor allem im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) gebräuchlich.
Siehe auch: arbeitnehmerseitig; auf Arbeitgeberseite; vom Arbeitgeber beschlossen.