Zweckwidrig
Zweckwidrig ist ein Adjektiv der deutschen Sprache. Es beschreibt Handlungen, Maßnahmen oder Gegenstände, die dem angestrebten Zweck nicht dienen oder nicht geeignet sind, ihn zu erfüllen. Oft impliziert es, dass Mittel und Ziel dem Vorhaben zuwiderlaufen oder eine Vorgehensweise ineffizient oder unangemessen ist.
Anwendungsfelder: In Verwaltung, Politik, Rechtswissenschaft und Alltag wird der Begriff verwendet, um Zweckmäßigkeit zu bewerten. Eine
Etymologie und Bedeutung: Das Wort setzt sich aus Zweck (Ziel) und widrig ab, wobei widrig hier gegenläufig
Synonyme und Beziehung: Gegenüber steht zweckmäßig; auch unzweckmäßig ist möglich, eher seltener. In der Praxis wird
Beispiele: Die Anschaffung eines teuren Geräts, das die Arbeitsprozesse nicht verbessert; die Verwendung von Fördermitteln für
Siehe auch: Zweckmäßigkeit, unzweckmäßig, Zweckbindung, Fördermittel.