Zurückbehaltungsrechten
Zurückbehaltungsrecht, auch Rückbehaltungsrecht oder Zurückbehaltung genannt, ist ein zivilrechtliches Prinzip, das einem Teil eines Vertragsverhältnissen ermöglicht, seine eigene Leistung zu verweigern oder zu sichern, solange der Gegenanspruch des anderen Teils besteht. Es dient der Absicherung eigener Ansprüche aus dem laufenden Rechtsverhältnis, ohne dass hierfür sofort eine gerichtliche Entscheidung erforderlich ist.
In der deutschen Rechtsordnung ergibt sich das Rückbehaltungsrecht im Wesentlichen aus der Einrede der Gegenleistung, die
Anwendungsbeispiele finden sich in Kauf-, Werk- oder Dienstleistungsverträgen. So kann ein Käufer die Zahlung ganz oder
Zu den Begrenzungen gehören unter anderem, dass das Recht nicht missbraucht werden darf, der Forderungsbestand bestimmt,
Das Rückbehaltungsrecht steht neben anderen Gestaltungsmitteln wie dem Aufrechnen (Aufrechnung) oder Pfandrechten (Liegenschaften bzw. Sicherungsrechte) und