Zollkosten
Zollkosten bezeichnet allgemein die Kosten, die bei grenzüberschreitenden Warenbewegungen anfallen und von der Zollverwaltung erhoben werden. Dazu zählen Zölle, Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern sowie Gebühren für die Abfertigung und Verzollung, ggf. Speditions- oder Maklergebühren. Die genaue Höhe hängt von der Zollwertbestimmung, der Warensorte (HS-Code) und dem Ursprungsland ab.
Zollwert und Berechnung: Der Zollwert bildet die Bemessungsgrundlage. Bei Importen in die EU aus Nicht-EU-Staaten umfasst
Praxis: Der Importeur ist in der Regel für die Zahlung der Zollkosten verantwortlich; der Käufer kann gemäß
Schluss: Zollkosten unterscheiden sich stark je nach Produkt, Herkunft und Rechtslage; es lohnt sich, vor dem