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Zeitungsausschnitte

Zeitungsausschnitte bezeichnet man als ausgeschnittene oder kopierte Abschnitte aus Zeitungen oder Zeitschriften, die einen Artikel, eine Überschrift oder ein Bild enthalten. Sie dienen der Dokumentation, Meldungsarchivierung und Recherche. In Bibliotheken, Archiven und privaten Sammlungen wurden sie jahrzehntelang gesammelt, geordnet und oft in Pressespiegeln zusammengeführt. Ein Pressespiegel ist eine kuratierte Zusammenstellung von Artikeln zu einem bestimmten Thema oder einer Person, regelmäßig aktualisiert und zur Medienbeobachtung genutzt.

Herstellung und Aufbewahrung: Früher erfolgte das Ausschneiden mit der Schere und das Verkleben auf Papier; heute

Verwendung: Wissenschaftliche Recherche, historische Dokumentation, journalistische Hintergrundrecherche, Marken- oder Personenüberwachung im PR-Bereich sowie genealogische oder biografische

Rechtliche Aspekte: Urheberrecht schützt Originalbeiträge; das Anfertigen von Ausschnitten zu privaten Zwecken ist oft zulässig, Veröffentlichung

Digitalisierung: Digitale Clippings erleichtern Volltextsuche, Indizierung und Langzeitarchivierung; Bibliotheken nutzen OCR-Technologie und Migration von älteren Formaten.

werden
häufig
Kopien
oder
Scans
erstellt.
Physische
Ausschnitte
erfordern
säurefreies
Archivmaterial
und
ein
systematisches
Ordnerwesen;
digitale
Clippings
werden
in
Datenbanken
mit
Metadaten
organisiert,
etwa
Datum,
Zeitung,
Seite
und
Autor.
Arbeiten.
oder
Weitergabe
bedarf
meist
der
Zustimmung
des
Rechteinhabers
oder
fällt
unter
gesetzliche
Ausnahmen.
Institutionen
arbeiten
mit
Verlagen
oder
Abonnements,
um
rechtssicher
zu
handeln.