Wohnungseinbruch
Der Begriff Wohnungseinbruch bezeichnet das rechtswidrige Eindringen in eine Wohnwohnung mit der Absicht, Gegenstände zu stehlen. In der Praxis wird oft der Begriff Wohnungseinbruchdiebstahl verwendet. Ein Einbruch umfasst das Öffnen von Türen oder Fenstern, das Überwinden von Sicherungen und den anschließenden Diebstahl. Bereits der Einbruchsversuch ist strafbar, auch wenn kein Diebesgut entwendet wird.
Typische Vorgehensweisen sind das Aufhebeln von Türen, das Öffnen von Fenstern oder das Manipulieren von Schlössern.
Risikofaktoren sind leerstehende Wohnungen, Mehrfamilienhäuser in urbanen Lagen, längere Abwesenheiten, ungesicherte Fenster oder Türen sowie mangelhafte
Prävention umfasst stabile Türen und Fenster, Mehrfachverriegelung, geprüfte Schlösser, Sicherheitsbeschläge, Alarmanlagen, Videoüberwachung, gute Außenbeleuchtung sowie regelmäßige
Bei einem Einbruch sollte man ruhig bleiben, die Polizei rufen, den Tatort nicht unnötig verändern, Beweise
Rechtlich gilt Wohnungseinbruchdiebstahl als Straftat. Die Strafe richtet sich nach Schwere, Vorstrafen und der Höhe des