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Wertpapierrecht

Wertpapierrecht, gelegentlich auch Wertpapierrecht genannt, ist die Rechtsordnung, die die Emission, den Handel, die Übertragung und die Verwahrung von Wertpapieren sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten von Emittenten, Inhabern und Marktteilnehmern regelt. Wertpapiere umfassen Aktien, Schuldverschreibungen, Anteile an Investmentfonds, Derivate und ähnliche handelbare Instrumente. Im Kern geht es um Eigentumszuordnung, Übertragung der Wertpapiere sowie um die Abwicklung von Handelsgeschäften einschließlich Depotführung, Zession und Indossierung bei Inhaberpapieren oder deren elektronischer Form.

Zentrale Rechtsfragen betreffen Eigentum und Übertragung, Offenlegungspflichten bei Emissionen, Prospekt- und Transparenzanforderungen sowie Markt- und Anlegerschutz.

Marktteilnehmer umfassen Emittenten (Unternehmen, Staaten), Anleger, Kreditinstitute, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Börsen und Depotbanken. Die Abwicklung erfolgt oft über

Zukünftige Entwicklungen betreffen die fortschreitende Dematerialisierung, Digitalisierung und potenziell tokenisierte Wertpapiere sowie eine verstärkte Regulierung und

In
Deutschland
prägen
das
Wertpapierhandelsgesetz
(WpHG)
den
Handel
und
die
Marktaufsicht;
das
Wertpapierprospektgesetz
regelt
Emissionsprospekte.
Ergänzend
wirken
das
Aktiengesetz,
das
BGB
in
vertraglichen
Bezügen
sowie
nationale
Umsetzung
von
EU-Vorgaben
wie
MiFID
II/MiFIR
und
MAR.
Auf
EU-Ebene
stehen
Harmonisierung
und
Anpassung
an
grenzüberschreitende
Wertpapiergeschäfte
im
Vordergrund.
zentrale
Verwahrer
und
Abwicklungssysteme;
der
Handel
kann
an
Börsen
oder
außerbörslich
erfolgen.
Die
Rechtsordnung
regelt
zudem
Pflichten
aus
Insidergeschäften,
Marktmanipulation
und
Anlegeraufklärung.
Transparenzanforderungen
im
europäischen
Binnenmarkt.