Wartungsrechte
Wartungsrechte bezeichnet das Recht oder die Befugnis einer Partei, planmäßige Wartungsarbeiten an einer Anlage, einem Gebäude oder gemeinsamen Einrichtungen durchzuführen oder durchführen zu lassen, um Betriebssicherheit, Funktionen und Werterhalt zu sichern. Solche Rechte können vertraglich eingeräumt werden, gesetzlich vorgesehen sein oder sich aus dem Verhältnis der Beteiligten ergeben. Sie betreffen typischerweise wiederkehrende Wartungs- und Servicearbeiten statt akuter Instandsetzungen.
Anwendungsfelder umfassen unter anderem das Wohnungseigentums- oder Mietrecht, wo Vermieter oder Hausverwaltung Anspruch bzw. Zugang zu
Kerninhalte eines Wartungsrechts sind der genaue Umfang der zulässigen Arbeiten, der zeitliche Rahmen, die Kostenbeteiligung oder
Abgrenzung: Wartungsrecht unterscheidet sich von einem sogenannten Wartungsvertrag, der die Durchführung der Wartung eigenständig regelt; das