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Warenfälschung

Warenfälschung bezeichnet die Herstellung, den Vertrieb oder das Inverkehrbringen von Produkten, die als Originale ausgegeben werden, obwohl sie Marken- oder Designrechte verletzen oder eine falsche Herkunft suggerieren. Ziel ist meist die Täuschung der Verbraucher zugunsten des Fälschers. Fälschungen betreffen vor allem Markenprodukte, Elektronik, Kosmetik, Kleidung, Spielzeug, Medikamente und Ersatzteile. Auch geringe Abweichungen in Form, Logo oder Verpackung können als Fälschung gelten.

Zu den Formen gehören Kopien als Markenfälschungen, gefälschte Originalverpackungen, manipulierte Sicherheitsmerkmale, Geo- oder Import-Fälschungen sowie Kopien,

Rechtlich wird Warenfälschung in vielen Rechtsordnungen verfolgt. In Deutschland gelten Marken- und Urheberrechtsgesetze, Patentrecht und Wettbewerbsrecht;

Für Verbraucher bergen Fälschungen Sicherheitsrisiken, Gesundheitsgefahren und Garantieprobleme. Unternehmen verlieren Umsätze, Markenwert und Vertrauen. Prävention umfasst

die
online
oder
auf
Märkten
verkauft
werden.
Graumarktware,
echte
Markenware
außerhalb
des
autorisierten
Vertriebsnetzes,
kann
ebenfalls
problematisch
sein,
ist
jedoch
nicht
immer
Fälschung.
Maßnahmen
reichen
von
Unterlassungs-
und
Schadensersatzansprüchen
bis
hin
zu
strafrechtlichen
Verurteilungen
wegen
Markenrechtsverletzungen
und
Betrug.
Der
Zoll
spielt
eine
wichtige
Rolle
bei
der
Abwehr
gefälschter
Waren
an
Binnengrenzen
und
bei
der
Beschlagnahme.
verbesserte
Kennzeichnung,
Lieferkettenkontrollen,
Rechtsdurchsetzung,
Aufklärung
der
Verbraucher
sowie
die
Zusammenarbeit
von
Behörden,
Markeninhabern
und
Online-Plattformen.