Wahlrechts
Wahlrecht bezeichnet das Recht einer Person, an politischen Wahlen teilzunehmen. Der korrekte Grundbegriff ist Wahlrecht; gelegentlich tritt die Form Wahlrechts als Genitiv oder in missverständlicher Nutzung auf. Es umfasst in der Regel zwei Kernaspekte: das aktive Wahlrecht – die Berechtigung zu wählen – und das passive Wahlrecht – die Berechtigung, sich als Kandidatin oder Kandidat aufstellen zu lassen. Das Wahlrecht ist eine grundlegende demokratische Garantie und wird in Verfassungen oder einfachen Gesetzen geregelt. Es bestimmt, wer an Wahlen teilhaben darf und wer gewählt werden kann.
Zugangsvoraussetzungen variieren je nach Rechtsordnung. Typische Kriterien sind Staatsangehörigkeit, Mindestalter, Wohnsitz bzw. Meldeadresse und Registrierung. Viele
Der Begriff des Wahlrechts wird oft im Kontext des Universalitätsprinzips verwendet, welches besagt, dass alle erwachsenen
Aktuelle Debatten betreffen unter anderem die Reform von Wahlrechtsregeln, die Einführung von Brief- oder Online-Wahlen, die