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Wahlrechts

Wahlrecht bezeichnet das Recht einer Person, an politischen Wahlen teilzunehmen. Der korrekte Grundbegriff ist Wahlrecht; gelegentlich tritt die Form Wahlrechts als Genitiv oder in missverständlicher Nutzung auf. Es umfasst in der Regel zwei Kernaspekte: das aktive Wahlrecht – die Berechtigung zu wählen – und das passive Wahlrecht – die Berechtigung, sich als Kandidatin oder Kandidat aufstellen zu lassen. Das Wahlrecht ist eine grundlegende demokratische Garantie und wird in Verfassungen oder einfachen Gesetzen geregelt. Es bestimmt, wer an Wahlen teilhaben darf und wer gewählt werden kann.

Zugangsvoraussetzungen variieren je nach Rechtsordnung. Typische Kriterien sind Staatsangehörigkeit, Mindestalter, Wohnsitz bzw. Meldeadresse und Registrierung. Viele

Der Begriff des Wahlrechts wird oft im Kontext des Universalitätsprinzips verwendet, welches besagt, dass alle erwachsenen

Aktuelle Debatten betreffen unter anderem die Reform von Wahlrechtsregeln, die Einführung von Brief- oder Online-Wahlen, die

Staaten
kennen
zusätzlich
Beschränkungen
für
bestimmte
Gruppen,
z.
B.
für
Gefangene
oder
Menschen
mit
schweren
geistigen
Beeinträchtigungen,
wobei
der
Umfang
solcher
Einschränkungen
national
unterschiedlich
ist.
In
einigen
Ländern
ist
das
Wahlrecht
neben
der
nationalen
auch
auf
kommunaler
Ebene
unterschiedlich
geregelt,
wobei
Nicht-Staatsangehörige
in
bestimmten
Jurisdiktionen
nicht
oder
nur
eingeschränkt
mitwählen
dürfen.
Staatsbürgerinnen
und
Staatsbürger
gleichberechtigt
wahlberechtigt
sein
sollten.
Historisch
wurden
Vermögens-,
Bildungs-
oder
Geschlechterbarrieren
abgebaut,
womit
eine
Ausweitung
des
Wahlrechts
einherging.
Heute
liegt
der
Fokus
auf
Altersgrenzen,
Diskussionen
über
Gefängnisstrafen
und
die
Frage,
wie
barrierefrei
Wahlen
gestaltet
werden
können.
Frage
nach
der
Rolle
von
Nicht-Staatsbürgern
in
lokalen
Wahlen
und
Maßnahmen
zur
Erhöhung
der
Wahlbeteiligung.
Das
Wahlrecht
bleibt
damit
ein
lebendiges
Element
demokratischer
Ordnung,
das
regelmäßig
überprüft
und
angepasst
wird.