Visumfreiheit
Visumfreiheit bezeichnet die Befreiung bestimmter Staatsangehöriger von der Pflicht, ein Visum für die Einreise in ein anderes Land zu beantragen. Sie gilt in der Regel nur für kurzfristige Aufenthalte, meist zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken, und ist zeitlich begrenzt.
Die Rechtsgrundlage entsteht aus bilateralen oder multilateralen Abkommen oder einseitigen Regelungen der beteiligten Staaten. Üblich sind
Typische Merkmale sind Anforderungen an den Reisepass (Gültigkeit), Vorgaben zum Reisezweck, mögliche Vorregistrierung oder elektronische Reisegenehmigungen
Besonderheiten: In Europa gilt für viele Staatsangehörige das Schengen-Visumfreiheitsregime mit einer 90-Tage-Regel in 180 Tagen; EU-Mitgliedstaaten
Es ist sinnvoll, die aktuell geltenden Bestimmungen des Ziellandes vor einer Reise zu prüfen, da Visumfreiheit