Verklagung
Verklagung bezeichnet im deutschsprachigen Recht den Akt, eine Zivilrechtsstreitigkeit vor einem Gericht zu eröffnen, indem der Kläger eine Klage gegen den Beklagten erhebt. Der Begriff wird in juristischen Texten verwendet, doch ist der geläufigere Ausdruck Klage oder Klageerhebung. Verklagung betrifft zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Privatpersonen, Unternehmen oder Institutionen; strafrechtliche Angelegenheiten fallen damit nicht darunter. Typische Rechtsbegehren sind Schadenersatz, Leistungspflichten aus Verträgen, Unterlassungs- oder Feststellungsansprüche.
In Deutschland wird das Zivilverfahren durch die Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Der Kläger reicht die Klage beim
Durch eine Verklagung wird ein Rechtsstreit vor Gericht gebracht und eine rechtsverbindliche Entscheidung herbeigeführt. Wird die
Historisch ist Verklagung eng mit der allgemeinen Bedeutung des Verklagens verbunden; im modernen Sprachgebrauch ist der