Verhältniswahl
Verhältniswahl bezeichnet ein Wahlsystem, bei dem die Sitze im Parlament proportional zu den abgegebenen Stimmen verteilt werden. Ziel ist es, das Wählerwillen möglichst genau abzubilden. Typischerweise wählen Bürgerinnen und Bürger eine Partei statt einzelner Kandidaten; Parteien stellen Listen auf, deren Reihenfolge festgelegt wird (geschlossene Liste) oder durch die Wähler beeinflusst wird (offene Liste).
Die Zuteilung der Sitze erfolgt nach Rechenverfahren, die das Stimmenverhältnis in Sitzanteile überführen. Gängige Methoden sind
Viele Verhältniswahlsysteme setzen eine Sperrklausel (oft 3–5 Prozent), um eine übermäßige Fragmentierung zu verhindern. Im Gegensatz
Vorteile sind eine repräsentativere Abbildung der Wählerstimmen, geringere Stimmenverschwendung und Förderung kleiner Parteien. Nachteile können eine
Beispiele für Verhältniswahlsysteme sind Niederlande, Schweden, Dänemark, Norwegen, Portugal und Österreich. Deutschland verwendet ein Mischsystem, das