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Verhältniswahlsysteme

Verhältniswahlsysteme bezeichnet eine Gruppe von Wahlsystemen, bei denen die Sitze im Parlament grundsätzlich im Verhältnis zu den abgegebenen Stimmen verteilt werden. Ziel ist es, die politische Unterstützung der Wählerinnen und Wähler möglichst genau abzubilden und die Repräsentation auch kleinerer Parteien zu ermöglichen. In der Praxis finden sich meist Mehrpersonenwahlkreise oder nationale/pan-parteilistierte Systeme, auf denen Parteien Kandidaten in einer Reihenfolge nominieren.

Die Sitzverteilung erfolgt mit mathematischen Verfahren. Zu den Divisor-Verfahren gehören das Sainte-Laguë-Verfahren und das D’Hondt-Verfahren; bei

Verhältniswahlsysteme unterscheiden sich durch den Grad der Proportionalität, die Größe der Wahlkreise, die Rolle persönlicher Listen

Bekannte Beispiele umfassen Deutschland (verhältniswahliger Anteil im Bundestag, ergänzt durch Direktmandate im Mischsystem), Österreich, die Niederlande,

diesen
Methoden
wird
die
Sitzverteilung
schrittweise
durch
Division
der
Stimmenzahlen
erzeugt.
Alternativ
kommen
Verfahren
der
größten
Restquotienten,
wie
Hare-Quotient
oder
Droop-Quotient,
zum
Einsatz.
Oft
wird
die
Gesamtzahl
der
Sitze
einer
Partei
basierend
auf
dem
proportionalen
Stimmenanteil
zugeteilt,
bevor
die
Sitze
auf
die
Kandidaten
der
Parteien
verteilt
werden.
Viele
Systeme
setzen
zusätzlich
eine
Sperrklausel
fest,
um
die
Fragmentierung
zu
begrenzen
(häufig
3–5
Prozent).
und
die
Mechanik
der
Koalitionsbildung.
Während
sie
tendenziell
eine
repräsentativere
Verteilung
der
Stimmen
auf
Mandate
ermöglichen,
führen
sie
häufiger
zu
Mehr-Parteien-Regierungen
oder
Koalitionen.
Allerdings
kann
die
Bildung
stabiler
Regierungen
komplexer
sein
als
in
rein
Mehrheits-Systemen.
Schweden,
Norwegen
und
Dänemark,
die
überwiegend
pure
Listenverhältnisse
verwenden
oder
variationen
davon.