Verhältniswahlsysteme
Verhältniswahlsysteme bezeichnet eine Gruppe von Wahlsystemen, bei denen die Sitze im Parlament grundsätzlich im Verhältnis zu den abgegebenen Stimmen verteilt werden. Ziel ist es, die politische Unterstützung der Wählerinnen und Wähler möglichst genau abzubilden und die Repräsentation auch kleinerer Parteien zu ermöglichen. In der Praxis finden sich meist Mehrpersonenwahlkreise oder nationale/pan-parteilistierte Systeme, auf denen Parteien Kandidaten in einer Reihenfolge nominieren.
Die Sitzverteilung erfolgt mit mathematischen Verfahren. Zu den Divisor-Verfahren gehören das Sainte-Laguë-Verfahren und das D’Hondt-Verfahren; bei
Verhältniswahlsysteme unterscheiden sich durch den Grad der Proportionalität, die Größe der Wahlkreise, die Rolle persönlicher Listen
Bekannte Beispiele umfassen Deutschland (verhältniswahliger Anteil im Bundestag, ergänzt durch Direktmandate im Mischsystem), Österreich, die Niederlande,