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Vereinssatzung

Vereinssatzung ist das formale Regelwerk eines Vereins, das Zweck, Organisation und Arbeitsweise festlegt. Sie bildet die zentrale Rechtsgrundlage für die interne Struktur des Vereins und regelt, wie Mitglieder zusammenarbeiten, Entscheidungen treffen und wie der Verein nach außen auftritt.

In Deutschland bildet die Satzung zusammen mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) den rechtlichen Rahmen eines Vereins.

Typische Inhalte einer Vereinssatzung umfassen den Namen des Vereins, Sitz, Zweck, Dauer, Mitgliedschaftsformen und Aufnahme- sowie

Die Satzung wird in der Regel von den Gründungsmitgliedern beschlossen. Änderungen erfordern meist eine qualifizierte Mehrheit

Satzungen gelten als öffentlich zugänglich, insbesondere durch Einsicht im Vereinsregister. In anderen Rechtsräumen wie Österreich oder

Ein
eingetragener
Verein
(e.V.)
benötigt
eine
Satzung,
damit
er
ins
Vereinsregister
beim
Amtsgericht
eingetragen
werden
kann;
die
Eintragung
verleiht
dem
Verein
Rechtsfähigkeit.
Die
Satzung
muss
mit
zwingenden
gesetzlichen
Vorschriften
vereinbar
sein;
sie
darf
keine
Regelungen
enthalten,
die
gegen
das
Gesetz
oder
gegen
die
guten
Sitten
verstoßen.
Austrittsregelungen,
Rechte
und
Pflichten
der
Mitglieder,
Ausschlussregelungen,
Organstruktur
(in
der
Regel
Mitgliederversammlung
und
Vorstand),
Vertretung
des
Vereins
nach
außen,
Beschlussfassungen,
Form
und
Fristen
von
Sitzungen,
Haushaltsführung,
Jahresabschluss,
Gewinn-
oder
Vermögensverwendung,
sowie
Bestimmungen
zur
Auflösung
des
Vereins
und
zur
Abwicklung
des
Vermögens.
der
Mitglieder
und
werden
rechtswirksam
erst
mit
der
entsprechenden
Eintragung
oder
der
Veröffentlichung
gemäß
den
Vereinsregeln.
Änderungen,
insbesondere
solcher
Bestandteile
wie
Name,
Zweck
oder
Sitz,
sind
häufig
der
Eintragung
im
Vereinsregister
vorbehalten.
der
Schweiz
gibt
es
ähnliche
Regelwerke,
deren
konkrete
Bezeichnungen
und
Anforderungen
variieren.