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Verbandssatzung

Verbandssatzung ist das grundlegende Verfassungsdokument eines Vereins, Verbands oder Zusammenschlusses und regelt dessen Ziele, Struktur und Arbeitsweise. Sie bildet die rechtliche Grundlage für das Handeln der Mitglieder und der Organe des Verbands und bestimmt, wie Entscheidungen getroffen und Aufgaben verteilt werden.

Im deutschen Recht bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) den Rahmen für die Rechtsform des Vereins. Für eingetragene

Typische Inhalte einer Verbandssatzung sind unter anderem: Name und Sitz des Verbands, Zweck und Aufgaben, Dauer,

Entstehung und Änderung: Die Satzung wird in einer Mitgliederversammlung beschlossen. Änderungen erfordern in der Regel eine

Rechtswirkungen: Die Satzung bindet alle Mitglieder und Organe und dient als Maßstab für interne Entscheidungen und

Vereine
(e.V.)
ist
die
Satzung
besonders
bedeutsam,
da
sie
die
Struktur
des
Vereins
festlegt
und
in
der
Regel
beim
zuständigen
Amtsgericht
ins
Vereinsregister
eingetragen
wird.
Die
Satzung
muss
mit
dem
Gesetz
in
Einklang
stehen;
gesetzliche
Vorschriften
haben
Vorrang
vor
Satzungsregelungen.
Regeln
zur
Aufnahme
und
Beendigung
der
Mitgliedschaft,
Rechte
und
Pflichten
der
Mitglieder,
Organstruktur
(Generalversammlung,
Vorstand,
ggf.
Ausschüsse),
Wahl-
und
Beschlussverfahren,
Quoren,
Verantwortlichkeiten
der
Organe,
Finanzordnung,
Buchführung,
Beitragszahlungen
sowie
Regelungen
zur
Auflösung
des
Verbands
und
zur
Verwendung
des
Vermögens
im
Falle
der
Auflösung.
qualifizierte
Mehrheit,
oft
zwei
Drittel
der
anwesenden
Mitglieder.
Für
eingetragene
Vereine
ist
häufig
zusätzlich
die
Eintragung
der
geänderten
Satzung
ins
Vereinsregister
vorgesehen.
Verfahrensregeln.
Sie
kann
nur
im
Rahmen
der
geltenden
Rechtsordnung
geändert
werden
und
bestimmt
bei
Auflösung
des
Verbands
die
Verteilung
des
Vermögens
gemäß
den
Satzungsbestimmungen.