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Umweltverträglichkeit

Umweltverträglichkeit bezeichnet die Fähigkeit von Produkten, Verfahren, Projekten oder Lebensweisen, die Umwelt möglichst wenig zu belasten und natürliche Ressourcen nachhaltig zu nutzen. Sie geht über die einfache Gesetzeseinhaltung hinaus und strebt eine ganzheitliche Minimierung negativer Umweltauswirkungen entlang des gesamten Lebenszyklus an: von der Rohstoffgewinnung über Herstellung, Nutzung bis zur Entsorgung oder Wiederverwertung. Ziel ist die Vereinbarkeit von wirtschaftlichen Zielen mit Umweltschutz, Gesundheitsschutz und Biodiversität.

Anwendungsbereiche: In der Produktentwicklung, im Bauwesen, in der Industrie, im Verkehr, in der Energieversorgung und in

Methoden und Instrumente: Lebenszyklusbewertung (Ökobilanz) als zentrale Bewertungsmethode; Umweltzeichen und Ökodesign-Anforderungen; Umweltmanagementsysteme wie ISO 14001; Umweltverträglichkeitsprüfungen

Begriffe und Normen: Umweltverträglichkeit wird oft durch Labels oder Standards dokumentiert (z. B. Blauer Engel, EU-Ökodesign,

Ziel ist es, durch integrierte Planung und Bewertung ganzheitliche Vorteile für Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft zu

der
öffentlichen
Beschaffung
wird
Umweltverträglichkeit
durch
Ökodesign,
energiesparende
Technologien,
Emissionsreduktion,
Recyclingfähigkeit
und
Ressourcenoptimierung
angestrebt.
für
großangelegte
Projekte;
Indikatoren
zur
Messung
von
Emissionen,
Ressourcenverbrauch
und
Ökosystemauswirkungen.
ISO
14001).
In
vielen
Ländern
dient
UVP
(Umweltverträglichkeitsprüfung)
als
prüfendes
Verfahren
bei
Projekten.
schaffen.