Trägerinteressen
Trägerinteressen bezeichnet die Interessenrichtungen von Organisationen, die Träger oder Betreiber öffentlicher oder geförderter Sozial-, Bildungs- oder Gesundheitsleistungen sind. Dazu gehören neben kommunalen oder staatlichen Einrichtungen auch religiöse oder gemeinnützige Träger sowie privatwirtschaftliche Anbieter, die Aufgaben im Auftrag des Staates übernehmen. Die Interessen umfassen organisatorische, wirtschaftliche und inhaltliche Ziele, die für die langfristige Tragfähigkeit der Träger relevant sind.
In der Praxis ergeben sich Trägerinteressen aus der Finanzierungs- und Vertragslogik öffentlicher Auftragsvergabe, Förderbedingungen, Personal- und
Trägerinteressen stehen oft im Spannungsverhältnis zu anderen Akteuren im System, etwa den Interessen der Leistungsberechtigten (Kundinnen
Zusammenfassend lassen sich Trägerinteressen als die zugleich wirtschaftlichen, qualitativen und organisatorischen Ziele der Organisationen beschreiben, die