Totschlags
Der Totschlag, im Plural auch Totschläge, bezeichnet im deutschen Strafrecht den Straftatbestand der vorsätzlichen Tötung eines Menschen, die nicht die Merkmale des Mordes erfüllt. Er ist in § 212 des Strafgesetzbuches geregelt und steht dem Mord (§ 211 StGB) gegenüber. Während Mord durch bestimmte Mordmerkmale wie Grausamkeit, Heimtücke oder andere schwere Beweggründe qualifiziert ist, fehlt beim Totschlag dieses besondere Tatmerkmal.
Voraussetzung ist eine vorsätzliche Tötung: Der Täter muss die Tötung seines Opfers zumindest in Kauf genommen
Der Strafrahmen des Totschlags liegt in der Regel zwischen fünf und fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe. Das Gericht
In der Praxis erfolgt die Abgrenzung zwischen Totschlag und Mord durch die Prüfung, ob die Tatmerkmale des