Teilwert
Teilwert bezeichnet in der Betriebswirtschaftslehre den Wert, der einem Teil eines Vermögensgegenstandes oder einem Teilanspruch zugeordnet wird. Er dient dazu, den Wert von Anteilen, Bruchteilen oder Teilbereichen eines Vermögenswertes abzubilden, wenn der vollständige Vermögenswert nicht oder noch nicht veräußert wird oder wenn nur ein Teil desselben genutzt wird. Der Begriff ist damit eine pragmatische Bewertungsgröße, die eine realistische Abbildung der Partnutzung, -beteiligung oder -übertragung ermöglichen soll.
Anwendungsbeispiele finden sich in der Bilanzierung von Anteilen an Unternehmen, von Grundstücken oder von mehrteiligen Vermögenswerten.
Berechnung und Methodik variieren je nach Kontext und Rechtsrahmen. Üblicherweise lässt sich der Teilwert durch eine
Bezug zu anderen Begriffen: Teilwert ist kein universell einheitlicher Standard wie der Beizulegende Zeitwert (Fair Value);