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Teilwert

Teilwert bezeichnet in der Betriebswirtschaftslehre den Wert, der einem Teil eines Vermögensgegenstandes oder einem Teilanspruch zugeordnet wird. Er dient dazu, den Wert von Anteilen, Bruchteilen oder Teilbereichen eines Vermögenswertes abzubilden, wenn der vollständige Vermögenswert nicht oder noch nicht veräußert wird oder wenn nur ein Teil desselben genutzt wird. Der Begriff ist damit eine pragmatische Bewertungsgröße, die eine realistische Abbildung der Partnutzung, -beteiligung oder -übertragung ermöglichen soll.

Anwendungsbeispiele finden sich in der Bilanzierung von Anteilen an Unternehmen, von Grundstücken oder von mehrteiligen Vermögenswerten.

Berechnung und Methodik variieren je nach Kontext und Rechtsrahmen. Üblicherweise lässt sich der Teilwert durch eine

Bezug zu anderen Begriffen: Teilwert ist kein universell einheitlicher Standard wie der Beizulegende Zeitwert (Fair Value);

So
kann
bei
einem
Miteigentum,
einer
Teilungsveräußerung
oder
der
Bewertung
eines
Bruchteils
eines
größeren
Vermögenswerts
der
Teilwert
als
Bewertungsmaßstab
dienen.
Ebenso
kann
der
Teilwert
zum
Zeitpunkt
einer
Teilveräußerung
oder
Teilnutzung
herangezogen
werden,
um
den
verbleibenden
Besitz
angemessen
abzubilden.
proportionale
Zuweisung
des
Gesamtwerts,
durch
marktbasierte
Teilpreise
oder
durch
cash-flow-basierte
Verfahren
für
den
betreffenden
Anteil
ableiten.
Oft
oder
je
nach
Standard
werden
dafür
die
einschlägigen
Bewertungsverfahren
herangezogen
und
die
genutzte
Methode
dokumentiert.
er
ist
je
nach
Anwendungsfall
und
Bilanzierungsregelwerk
unterschiedlich
definiert
und
anzuwenden.
In
der
Praxis
dient
der
Teilwert
dazu,
Teilbereiche
eines
Vermögenswertes
realistisch
in
der
Bilanz
abzubilden
und
Transparenz
über
anteilige
Werte
zu
schaffen.