Tatobjekt
Tatobjekt, auch als Objekt der Straftat bezeichnet, bezeichnet im Strafrecht das direkt angegriffene oder durch eine Straftat gefährdete Rechtsgut. Es beschreibt den Gegenstand, auf den sich die verbotene Handlung richtet, und bildet einen zentralen Bestandteil des Tatbestands einer Strafnorm.
Das Tatobjekt steht in enger Beziehung zum Schutzgut (Schutzgut der Norm). Das Schutzgut ist der rechtlich geschützte
Tatobjekte können unterschiedlich beschaffen sein. Sie können konkret sein, etwa eine bestimmte Sache oder eine Person,
Beispiele aus der Praxis verdeutlichen die Bandbreite: Bei einer Körperverletzung ist das Tatobjekt die körperliche Unversehrtheit