Täuschungsabsicht
Täuschungsabsicht bezeichnet im rechtlichen Kontext den vorsätzlichen Willen, andere durch falsche Angaben, das Verschweigen wesentlicher Tatsachen oder eine irreführende Darstellung zu täuschen, um einen bestimmten Rechts- oder Vermögensvorteil zu erlangen oder eine Willenserklärung herbeizuführen. Sie bildet in vielen Rechtsgebieten den zentralen Tatbestand des Täuschens.
Im Strafrecht ist Täuschungsabsicht eine Voraussetzung für Straftaten wie Betrug. Der Täter muss die Täuschung vorsätzlich
Im Zivilrecht spielt Täuschungsabsicht eine zentrale Rolle bei der Anfechtung von Willenserklärungen gemäß § 123 BGB. Hier
Im Wettbewerbsrecht kann Täuschungsabsicht eine unlautere Geschäftspraktik darstellen. Unlautere Werbung oder irreführende Verkehrsdarstellungen sind verboten; dabei
Zusammenfassend beschreibt Täuschungsabsicht den bewussten, zielgerichteten Versuch, andere durch falsche oder irreführende Informationen zu verleiten, um