Täterbegriffs
Der Begriff Täterbegriffs bezeichnet in der strafrechtlichen Sprache den Personenkreis, dem die Strafbarkeit für eine Straftat unmittelbar zugerechnet wird. Im deutschen Strafrecht dient er der Zuordnung von Verantwortlichkeit und strafrechtlichen Folgen. Grundsätzlich unterscheidt man zwischen Täterschaft und Teilnahme.
Täterschaft umfasst die Verwirklichung des Tatbestandes durch den Täter selbst. Dazu gehört die unmittelbare Täterschaft, bei
Teilnahme umfasst Beihilfe und Anstiftung. Beihilfe ist jede Unterstützung, die den Erfolg der Tat erleichtert, ohne
Wesentliche Kriterien sind Vorsatz und der Beitrag zur Tatausführung. Ohne entsprechenden Willen und Tatbeitrag wird eine
Der Täterbegriff wird in Deutschland, Österreich und der Schweiz verwendet und dient maßgeblich der Bestimmung von