Streitsachen
Streitsachen ist ein Rechtsbegriff der deutschen Rechtswissenschaft, der eine Sammelbezeichnung für streitige Angelegenheiten bildet, die vor Gerichten, Verwaltungsgerichten, Schiedsgerichten oder anderen zuständigen Behörden verhandelt werden. Der Begriff betont den Konfliktcharakter der Fragestellung und die Notwendigkeit einer gerichtlichen oder quasi-gerichtlichen Entscheidung über Rechte und Pflichten der Beteiligten.
Zum Gegenstand von Streitsachen gehören in der Regel zivilrechtliche oder verwaltungsrechtliche Auseinandersetzungen. Typische Streitbereiche sind Vertragssachen,
Der formale Umgang mit Streitsachen richtet sich nach dem jeweiligen Verfahrensrecht. Typisch beginnt eine Streitsache mit
In der Praxis spielen Kosten, Fristen und der Zugang zu Rechtsmitteln eine wichtige Rolle. Viele Streitigkeiten