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Stornogebühr

Stornogebühr bezeichnet eine Gebühr, die ein Anbieter erhebt, wenn eine reservierte Leistung oder Bestellung vom Kunden storniert wird, bevor sie erbracht wird. Sie dient dazu, Kosten abzudecken, die dem Anbieter durch die Stornierung entstehen, sowie Umsatzverluste zu kompensieren. Die Höhe der Gebühr ist üblicherweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in der Buchungsbestätigung festgelegt.

Berechnungsformen variieren: Oft wird eine prozentuale Verrechnung des Gesamtpreises gewählt (zum Beispiel 20–50 %), teils gibt es

Stornogebühren treten besonders im Tourismus- und Veranstaltungsbereich auf: bei Flug-, Hotel- und Mietwagenbuchungen, bei Konzert- oder

Rechtliche Hinweise: Die Gebühren müssen in Vertrag oder AGB deutlich und verständlich erläutert werden. Allgemein gelten

feste
Beträge
oder
gestaffelte
Sätze
je
nach
Zeitpunkt
der
Stornierung.
Häufig
kommen
auch
nicht
erstattbare
Anzahlungen
oder
spezielle
Fristen
zum
Tragen;
nach
Ablauf
solcher
Fristen
können
höhere
Gebühren
oder
der
volle
Preis
anfallen.
Rundreisereservierungen
sowie
bei
Restaurant-
oder
Kursreservierungen.
Auch
bei
Abonnements
oder
Termindiensten
können
Gebühren
bei
Absage
anfallen.
in
der
EU
und
Deutschland
Regelungen
zum
Widerrufsrecht
bei
Fernabsatzverträgen;
Ausnahmen
und
gestaffelte
Stornogebühren
sind
zulässig,
sofern
sie
transparent
und
fair
gestaltet
sind.
Verbraucher
sollten
Buchungsbedingungen
sorgfältig
prüfen
und
bei
Unklarheiten
nachfragen
oder
gegebenenfalls
eine
Stornoversicherung
in
Betracht
ziehen.