Home

Steuervorgang

Steuervorgang ist der behördliche Ablauf, durch den Steuerpflichtige oder Unternehmen ihre steuerlichen Pflichten erfüllen, die Bemessung der Steuerschuld erfolgt und der Steuerbetrag festgesetzt, eingezogen oder ggf. angepasst wird. Der Prozess umfasst Meldungen, Erklärungen, Prüfungen und Rechtsmittel.

Typischerweise beginnt der Steuervorgang mit der Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen oder Meldungen. Die Finanzbehörde prüft

Beteiligte sind der Steuerpflichtige, gegebenenfalls sein Steuerberater, die Finanzverwaltung und gegebenenfalls Gerichte in Rechtsmitteln.

Rechtsgrundlagen variieren; in Deutschland gehören Abgabenordnung und einschlägige Steuergesetze dazu; in anderen deutschsprachigen Ländern bestehen ähnliche

Rechte und Fristen: Der Steuerpflichtige hat Rechte auf rechtliches Gehör, auf Einsicht in Unterlagen, erhält fristgebundene

Digitalisierung: Viele Steuervorgänge erfolgen heute elektronisch. Steuererklärungen, Benachrichtigungen und Zahlungen werden über Online-Portale oder sichere Kommunikationswege

die
eingereichten
Unterlagen,
bewertet
das
Steuerguthaben
oder
die
Nachzahlungsverpflichtung
und
stellt
einen
Steuerbescheid
(Festsetzung)
aus.
Gegen
diesen
Bescheid
kann
der
Steuerpflichtige
innerhalb
gesetzlicher
Fristen
Einspruch
oder
Widerspruch
einlegen.
Ist
die
Forderung
fällig,
erfolgt
der
Zahlungseinzug;
bei
Nichtzahlung
können
Vollstreckungsmaßnahmen
eingeleitet
werden.
Verjährung
oder
Nachsteuer
kann
je
nach
Rechtslage
auftreten.
Strukturen.
Bescheide,
und
kann
Einspruch
einlegen;
es
gibt
Fristen
und
Rechtsmittel,
sowie
Datenschutz-
und
Informationspflichten.
abgewickelt.